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   OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 49/93   

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https://dejure.org/1993,10783
OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 49/93 (https://dejure.org/1993,10783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.08.1993 - 12 U 49/93 (https://dejure.org/1993,10783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. August 1993 - 12 U 49/93 (https://dejure.org/1993,10783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Widersprüchliche Angaben über Nachschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Glaubwürdigkeit; Versicherungsnehmer; Ernsthafte; Zweifel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 286

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 49/93
    Der VN genügt seiner Beweislast, wenn er Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild einer versicherten Entwendung ergeben (vgl. BGH VersR 1993, 571 und 1991, 1047).

    Unverzichtbar ist jedoch, daß der VN den vollen Beweis für ein Mindestmaß an Tatsachen erbringt, die den Schluß auf das äußere Bild einer versicherten Entwendung erst ermöglichen (vgl. BGH VersR 1993, 571 und 1991, 917; OLG Hamm VersR 1993, 218).

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 49/93
    Unverzichtbar ist jedoch, daß der VN den vollen Beweis für ein Mindestmaß an Tatsachen erbringt, die den Schluß auf das äußere Bild einer versicherten Entwendung erst ermöglichen (vgl. BGH VersR 1993, 571 und 1991, 917; OLG Hamm VersR 1993, 218).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 49/93
    In diesem Stadium geht es hierbei zunächst darum, ob dem VN als einer redlichen Persönlichkeit die gegebene Sachdarstellung geglaubt werden kann (vgl. BGH VersR 1992, 867).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 49/93
    Der VN genügt seiner Beweislast, wenn er Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild einer versicherten Entwendung ergeben (vgl. BGH VersR 1993, 571 und 1991, 1047).
  • LG Köln, 06.07.1995 - 24 O 119/94
    In diesem Zusammenhang ist es nach der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 1995, 41 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 40 f.; OLG Hamburg, VersR 1995, 38 f.; OLG Hamm, VersR 1995, 39 f.) aber zum Nachweis des vom Versicherungsnehmer zu beweisenden Minimalsachverhaltes im Fall einer Fahrzeugentwendung auch erforderlich, daß der Geschädigte sämtliche Fahrzeugschlüssel vorlegen kann oder das Fehlen von Schlüsseln bzw. das Vorhandensein von Kopierspuren an vorgelegten Schlüssel plausibel erklärt.
  • LG Köln, 09.03.1995 - 24 O 72/94
    Dabei gehört zu dem vom Versicherungsnehmer nachzuweisenden äußeren Bild eines Diebstahls nach der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 1995, 41, OLG Hamm, VersR 1995, 39, OLG Karlsruhe, VersR 1995, 40) auch, daß er sämtliche Schlüssel vorweisen oder das Fehlen von Schlüsseln bzw. etwaige Kopierspuren an vorgelegten Schlüsseln plausibel erklären kann.
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